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Inklusionsunternehmen kurz erklärt

Als Inklusionsunternehmen gelten nach § 215 des Sozialgesetzbuches-Neuntes Buch (SGB IX) Unternehmen, bei denen 30-50 % Mitarbeitende mit Behinderung beschäftigt sind, deren Teilhabe am Arbeitsleben mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Inklusionsunternehmen sind jedoch reguläre Marktteilnehmer, die allein durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und Produkte überzeugen müssen. Die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg geförderten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sind sozialversicherungspflichtig und ermöglichen den Mitarbeitenden den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Faktencheck

Branchenvielfalt

Produktionsbetriebe:

Zulieferbetriebe für die Industrie (Metallverarbeitung, Elektronik), Hersteller von Produkten für Endverbraucher

Dienstleistungen:

Hotellerie, Gastronomie, Lebensmittelmärkte, Computerrecycling, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftspflege, Wäscheservice, Catering, Gemeinschaftsverpflegung, Kommissionierung etc.

Unternehmensdaten 2017

Anzahl der Unternehmen: 81

Umsatz: 217 Mio. €

Rohertrag: 140 Mio. €

Fördermittel (öffentlich/private Stiftungen/Lotterie etc.) 26 Mio. €

Anzahl Mitarbeitende: 4.420

Anzahl Menschen mit Schwerbehinderung: 1.813

Beschäftigungsquote (Menschen mit Schwerbehinderung) im Durchschnitt: 41 %

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